Fachgebiete
Gesellschaftsrecht und Korporationsangelegenheiten
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung im Bereich der korporationsbezogenen Angelegenheiten der Gesellschaften des Handelsrechts, ihrer Organe und Gesellschafter, sowie Beratung für Vereine und Stiftungen auf jeder Etappe ihrer Tätigkeit.
Wir beraten bei der Wahl der optimalen Form der Gesellschaft, davon unter Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Aspekte der jeweiligen Branche.
Wir beraten bei der Änderung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung und bei der Veräußerung oder beim Erwerb von Geschäftsanteilen und Aktien. Wir begleiten Sie in den Gesellschafterversammlungen und in den Hauptversammlungen der Aktionäre, sowie in den Sitzungen der Geschäftsführung bzw. des Vorstands und der Aufsichtsräte.
Wir bieten unsere Rechtsunterstützung auch bei der Auflösung und Liquidation der Gesellschaften des Handelsrechts und bei der Beendigung ihrer Tätigkeit. Wir beraten in Streitfällen in der Gesellschaft und führen namens unserer Kunden Schieds- und Gerichtsverfahren.
Handlungsbereiche
Wir bieten komplexe Rechtsberatung bei der Wahl und Gründung aller Formen der Gesellschaften des Handelsrechts mit besonderer Berücksichtigung der Steuerfragen und des Umfangs der Haftung für die Verbindlichkeiten hinsichtlich des geplanten Wirtschaftszwecks der Gesellschaft. Wir analysieren die Rechtseinschränkungen, die einen Einfluss auf die Errichtung und Funktionierung einer Gesellschaft haben können, erarbeiten und führen ein auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmtes individuelles Rechtsmodell ein. Wir beraten bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung, unterstützen bei der Zusammenarbeit mit dem Notar, erstellen die vollständige Dokumentation, die für die Eintragung der Gesellschaft in die jeweiligen Register und und Evidenz erforderlich ist, sowie beaufsichtigen den Verlauf des Registerverfahrens.
Unsere Unterstützung betrifft auch Gründung von Zweckgesellschaften und die kapitalbezogene Erfüllung der Joint-Venture-Verträge zum Zwecke der Einführung eines konkreten Investitionsmodells. Wir bieten unsere Beratung auch bei der Errichtung von Stiftungen und Vereinen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei erbringen komplexe Rechtsberatung in Bezug auf die korporationsbezogene Bedienung der Gesellschaften, indem sie die Handlungen der Gesellschaftsorgane unterstützen und die Erfüllung der Rechtspflichten durch die Gesellschaften und ihrer Organe beaufsichtigen. Wir unterstützen unsere Mandanten in Bezug auf die Einführung von Änderungen, die sich aus den praktischen Aspekten der Funktionierung der Gesellschaft ergeben. Wir helfen dabei bei der Einführung von Änderungen in den Gesellschaftsvertrag bzw. in die Satzung und erarbeiten die internen Grundsätze der Funktionierung der jeweiligen Organe. Wir erstellen Dokumentation im Zusammenhang mit dem Corporate Governance in den Gesellschaften. Außerdem beraten wir unsere Mandanten bei der Erhöhung und Minderung des Stammkapitals, bei der Veräußerung, dem Erwerb, der Einziehung und Verpfändung von Geschäftsanteilen oder Aktien und bei den Handlungen betreffend den Wechsel der Gesellschafter bzw. der Aktionäre der Gesellschaft.
Wir bieten auch komplexe Unterstützung bei der Abhaltung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und der Hauptversammlungen der Aktionäre, sowie der Aufsichtsratssitzungen und Geschäftsführung- bzw. Vorstandssitzungen. Wir beraten in Bezug auf die Beurteilung der Geltung der Beschlüsse der Gesellschaftsorgane und die Möglichkeit ihrer Anfechtung auf dem gerichtlichen Wege.
Wir bieten komplexe Rechtsberatung bei der Erfüllung der Voraussetzung für Auflösung der Gesellschaft und der Notwendigkeit der Durchführung ihrer Liquidation oder bei der Vereinbarung einer anderen Art und Weise der Beendigung der Tätigkeit der Gesellschaft. Wir unterstützen Sie im Prozess der Löschung der Gesellschaft vom Unternehmensregister des Staatlichen Gerichtsregisters. Die Rechtsanwälte der Kanzlei erstellen die vollständige Dokumentation, die zur Liquidation der Gesellschaft erforderlich ist, von der Eröffnung der Liquidation an bis hin zur Beendigung der Rechtsexistenz der Gesellschaft.
Außerdem bieten wir Unterstützung bei der Führung von Liquidationshandlungen durch die Liquidatoren, davon in Bezug auf die Verwertung des Vermögens der Gesellschaft und den Abschluss von Verfahren, bei denen die Gesellschaft als Partei handelt.
Wir bieten Rechtsberatung bei der Lösung von Fragen hinsichtlich der Restrukturierung und Insolvenz in folgenden Bereichen:
- Analyse und Optimierung der Rechtsbeziehungen des Unternehmens hinsichtlich der Führung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren;
- Erstellung von Anträgen im Restrukturierungsverfahren und Beratung in Bezug auf den Vergleich mit den Gläubigern;
- Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren;
- Vertretung der Unternehmen im Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren;
- Beratung in Bezug auf Erwerb der Bestandteile der Insolvenzmasse.
Wir beraten unsere Mandanten im Fall von Streitigkeiten mit Gesellschaftern, Organen und der Gesellschaft selbst. Wir bieten Rechtsberatung bei der Lösung von internen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Streitigkeiten, in denen ein ehemaliger Gesellschafter der Gesellschaft als eine Partei handelt. Wir helfen in Fällen des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der Gesellschaft und bei der Durchführung des Prozesses des Rückkaufs eines Minderheitsgesellschafters. Der Gegenstand unserer Rechtspraxis sind auch Auseinandersetzung, die vor dem Hintergrund des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot und der Verletzung der Interessen der Gesellschaft entstehen.