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Fachgebiete

Rechtsnachfolge

Die Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich der Rechtsnachfolge zwischen den Generationen in den Familienunternehmen, also der Übergabe des Unternehmens (eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft), unter Berücksichtigung des privaten Vermögens. Wegen des interdisziplinären Charakters des Prozesses der Rechtsnachfolge kooperiert die Kanzlei bei Bedarf mit Firmen der Unternehmens- und Finanzberatung, die auf solche Prozesse spezialisiert sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen sowohl die Beratung auf der Etappe der Planung der Rechtsnachfolge, als auch auf der Etappe der Einführung ihrer Strategie, die durch den Kunden festgelegt oder zusammen mit ihm erarbeitet wurde.

Je nach dem Bedarf des Kunden kann solche Beratung u.a. Folgendes umfassen:

  • Analyse der gegenwärtigen Rechtslage der Firmen (Firmengruppe) hinsichtlich der Möglichkeit ihrer Fortsetzung und Funktionierung, wenn einer oder mehrere Miteigentümer versterben oder wenn sie zeitweise nicht aktiv sein können (Unfall oder Krankheit),
  • Erarbeitung eines Plans der individuell abgestimmten Rechtslösungen, welche die für die Rechtsnachfolge vorausgesetzten Bedingungen erfüllen und u.a. steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen,
  • Umwandlung der Form der ausgeübten Tätigkeit, Regelung der Kapitalstruktur der Gesellschafter und der Gesellschaften, Erarbeitung von Änderungen in den bisherigen Gesellschaftsverträgen, davon bezüglich der Vertretung und der Fortsetzung der Tätigkeit für den Fall des Todes eines Gesellschafters,
  • Vorbereitung aller Unterlagen, die zur Durchführung des Rechtsnachfolgeplans erforderlich sind, z.B.: Kaufverträge, Schenkungsverträge, Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, Erben, Vollmachten,
  • Erstellung von Testamenten der Firmeneigentümer und der Familienmitglieder unter Berücksichtigung der Instrumente des Rechtsnachfolgeplans, davon Vermächtnisse, Vindikationsvermächtnisse, Anweisungen oder Ersatzerbschaft.

Wir bieten Rechtsberatung in den Nachlass- und Teilungsverfahren, sowie in Fragen der Abzahlung, Abrechnung und des Pflichtteilrechts.

Wir bieten professionelle Rechtsbegleitung bei den jeweiligen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Tod vorkommen: sowohl nach dem Tod als auch wenn diese Angelegenheiten von Todes wegen im Voraus geregelt werden. Diesbezüglich bieten wir u.a. folgende Leistungen: Unterstützung bei den notariellen Handlungen, Vertretung vor Gerichten, Erstellung von Dokumentenentwürfen, davon im Verfahren wegen der Bekanntgabe des Testaments, der Erteilung des Erbscheins und der Nachlassteilung.

Marcin Piszcz

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

marcin.piszcz@piszcz.pl