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Fachgebiete

Energiecluster

Die Kanzlei unterstützt seit 20 Jahren Kunden, die im breiten Energiebereich geschäftstätig sind – Erzeuger, Verkäufer und Verteiler von Strom, Wärme oder Gas. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der dezentralen Energiewirtschaft bilden Beraterleistungen über die Realisierung von Erneuerbare-Energie-Investitionen den zweiten Geschäftsbereich der Kanzlei neben der konventionellen Energiewirtschaft.

Wir spezialisieren uns auf eine komplexe Betreuung von Unternehmen, die auf dem lokalen Energiemarkt tätig sind, darunter insbesondere im Rahmen von Energieclustern. Wir helfen unseren Kunden nach Vorteilen in dem ausgewählten Modell einer lokalen Energiegemeinschaft zu suchen und diese zu finden.

Wir bereiten die zur Bildung eines Energieclusters notwendige Dokumentation vor. Wir unterstützen bei der Wahl der entsprechenden Rechtsform des Koordinators und Festlegung der Zusammenarbeitsregeln zwischen den Mitgliedern eines Clusters. Wir erarbeiten notwendige Geschäfts- und Organisationsunterlagen verbunden mit den Aktivitäten eines Koordinators, darunter nehmen wir Eigentumsveränderungen und strukturelle Veränderungen vor, wir beraten in Arbeitnehmerfragen, bearbeiten die Entwürfe der durch einen Koordinator abgeschlossenen Verträge, welche die Interessen des Clusters und seiner Mitglieder absichern. Wir lösen Probleme im Bereich des Steuerrechts. Wir beraten über Personaldatenschutz (EU-DSGVO) und im Bereich des Rechts des privaten Eigentums.

Wir überprüfen Organisationsstrukturen und Gründungsakten der aktiven Cluster. Wir helfen bei der Verbesserung der Geschäftsaktivitäten sowie der Effizienz der Zusammenarbeit im Rahmen eines Clusters. Wir identifizieren die rechtlichen Beschränkungen für die Nutzung des Energiepotentials eines Clusters und bemühen uns diese zu eliminieren. Wir überprüfen die Zulässigkeit einer Änderung oder der Auflösung von Stromlieververträgen sowie die Bedingungen der Nutzung eines Stromverteilnetzes zwecks Optimierung der Kosten für Stromerzeugung und -verbrauch in einem Cluster.

Wir beraten bei der Wahl der Finanzierungsform eines Clusters mit Privatmitteln. Wir identifizieren die Möglichkeiten zur Erlangung von weißen Zertifikaten für die geplanten Investitionsvorhaben sowie unterstützen unsere Kunden im Laufe des Verfahrens zur Erlangung dieser. Wir überprüfen die Möglichkeit einer Teilnahme an Energieauktionen (Auktionen für erneuerbare Energien oder Leistungsauktionen). Wir unterstützen unsere Kunden bei Verhandlungen mit Investoren. Wir bearbeiten die Finanzierungsunterlagen, darunter u.a. Verbunden mit den Kapitalerhöhungen, Darlehen oder den ausgebauten Investitionsverträgen. Wir bereiten Durchführungsverträge für Clustervereibnarungen, darunter Verträge zur Erhaltung der Dauerhaftigkeit von Finanzprojekten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden sowie die Regelung der Verteilung von Lasten und Vorteile verbunden mit der Umsetzung einer Investition im Cluster. Wir ermitteln die Rechtsfolgen und die steuerlichen Folgen verbunden mit dem Erhalt der Finanzierung und der Art der Abrechnung dieser.

Wir beraten über die Grundsätze der rechtlichen Qualifizierung von Anlagen für Energiespeicherung, die Möglichkeiten für den Netzanschluss dieser Anlagen sowie die Anforderungen im Bereich der Aktivitäten verbunden mit der Energiespeicherung. Wir verifizieren die Auswirkung der Ausführung der Anlagen auf die mögliche Teilnahme an Energieauktionen.

Wir beraten bei der Erarbeitung eines Modells für den Energieverbrauch im Rahmen eines Clusters. Wir helfen bei der Festlegung von rechtlichen Rahmen, die für den Stromverkauf unter den Clustermitgliedern notwendig sind. Wir identifizieren den Umfang von Konzessionspflichten (Registerpflichten) eines Clustermitglieds und des Koordinators. Wir helfen bei der Ermittlung von Regeln zur Abrechnung der Umsatzsteuer, Verbrauchersteuer und der Gebühren (darunter der sog. „farbigen Zertifikate“ die auf einer Stromrechnung berechnet werden. Wir fertigen Entwürfe von Stromlieferverträgen an und begutachten diese. Wir bieten juristische Unterstützung bei Geschäftsaktivitäten an, die mit dem Verkauf und der Handelsbilanzierung der Kunden verbunden sind, darunter im Bereich der Anforderungen an den Stromversorger gegenüber den Netzverteilern.

Wir bieten eine umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Projekten verbunden mit dem Bau einer Energieinfrastruktur an, darunter Erzeugungsanlagen und den mit Elektromobilität verbundenen Anlagen durch den Koordinator oder die Clustermitglieder. Wir bearbeiten und begutachten die im Laufe eines Investitionsprozesses unabdingbaren Unterlagen. Wir identifizieren die Beschränkungen für den Verlauf einer geplanten Investition, die auf das Baurecht, den Umweltschutz oder das Energierecht zurückzuführen sind. Wir unterstützen die Erzeuger bei Fragen verbunden mit dem laufenden Betrieb ihrer Anlagen.

Marcin Piszcz

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

marcin.piszcz@piszcz.pl