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Fachgebiete

Öffentliche Auftrage Und Öpp

Wir verfügen über ein Expertenteam, das eine langjährige praktische Erfahrung mit den öffentlichen Aufträgen und der öffentlich-privaten Partnerschaft hat und damit unsere Mandanten auf jeder Etappe des Prozesses, von der Vorbereitung des Verfahrens bzw. des Angebotes bis hin zur Rechtsvertretung in den Beschwerdeverfahren, professionell begleitet. Wir beraten bei der Auswahl des richtigen Verfahrens zur Abwicklung einer öffentlichen Aufgabe, indem wir die organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

Wir bieten komplexe Begleitung bei der praktischen Anwendung des Vergaberechts, sowohl vom Standpunkt des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers. Die Dienstleistungen im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaft bieten wir sowohl den öffentlichen Trägern (hauptsächlich den kommunalen Selbstverwaltungen), als auch den privaten Partnern (Unternehmen), die  Lösungen anhand der ÖPP erarbeiten.

Wir begleiten Sie während der Vorbereitung und der Teilnahme am Verfahren im Bereich der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, der öffentlich-privaten Partnerschaft und der Vergabe von Konzessionen. Den öffentlichen Träger unterstützten wir bei: der Erarbeitung von Vertragsentwürfen, Verfahrensunterlagen, bei der Bestimmung der Bedingungen der Teilnahme am Verfahren, der Kriterien für die Beurteilung der Angebote. Außerdem unterstützen wir Sie während der Verfahren und Verhandlungen, davon auch als Sachverständiger.

Wir bieten unsere Rechtsberatung im Bereich der öffentlichen Aufträge und der öffentlich-privaten Partnerschaft für Auftragnehmer und private Träger bei der Erarbeitung der Angebote und ihrer Überprüfung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Verfahrensbedingungen. Wir beraten während der Verhandlungen mit dem öffentlichen Träger.

Im Rahmen der Tätigkeit der Kanzlei bieten wir auf Grund des Gesetzes Vergaberecht Führung von Audits hinsichtlich der richtigen Anwendung der Vorschriften des Vergaberechts. Gleichzeitig beraten wir Sie in Bezug auf die Überprüfung der bei den Auftraggebern geltenden Vergabeordnungen und auf andere damit verbundene Dokumentation, sowie Erstellung von ordnungsmäßigen Vergabeordnungen oder ihre Anpassung an die aktuelle Rechtslage.

Die Kanzlei erbringt die Beratungsleistungen auf jeder Etappe des Vergabeverfahrens, sowohl auf Seiten des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers.  Wir beraten Sie im Bereich der Rechtsschutzmaßnahmen und vertreten Sie im Beschwerdeverfahren vor der Staatlichen Widerspruchskammer und vor Gerichten.

Piotr Liberski

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

piotr.liberski@piszcz.pl