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Fachgebiete

Arbeitsrecht

Die Kanzlei bietet Rechtsberatung in Bezug auf das Arbeitsrecht. Unser hochqualifiziertes Juristenteam berät in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Die Spezialisten der Kanzlei erstellen Unterlagen, Fachbeiträge und Gutachten im Bereich des Arbeitsrechts, sie beraten auch bei der Wahl der optimalen Anstellungsformen für die Arbeitnehmer, davon auch für die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der Kapitalgesellschaften.

Die Kanzlei bietet komplexe Beratung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts.Die angebotene Leistung umfasst insbesondere Erstellung von Unterlagen und Akten zur Regelung der Fragen der Tarifverträge, d.h.: Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen, Tarifverträge und sog. Sozialpakete und Sozialverträge, Ordnungen bezüglich der Betriebsfonds für Sozialleistungen, Vereinbarungen oder Ordnungen bezüglich der sog. kollektiven Kündigung, Ordnungen bezüglich der Nutzung des Vermögens des Arbeitgebers (Telefone, Rechner, Fahrzeuge u.ä.).

Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben reiche Erfahrung mit der Vertretung des Arbeitgebers bei den Verhandlungen und Streitigkeiten mit den Gewerkschaften.

Die Kanzlei bietet Rechtsberatung im Bereich der individuellen Arbeitsverhältnisse. Wir vertreten unsere Kunden sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Wir beraten bei der Erstellung aller Unterlagen in Bezug auf die sog. individuellen Arbeitsverhältnisse, davon: Anzeigen über Bewerbungsverfahren, Arbeitsverträge, Vereinbarungen und Kündigungen mit Änderung der Arbeits- oder Vergütungsbedingungen, Erklärungen des Arbeitgebers über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und diesbezügliche Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern, Wettbewerbsverbotsverträge, Verträge über die Haftung des Arbeitnehmers für das ihm überlassene Vermögen, Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Wir erstellen Entwürfe der Managerverträge entsprechend den Anforderungen und Erwartungen des Mandanten, wir vertreten die Mandanten bei den Verhandlungen auf der Etappe des Abschlusses der Verträge.

Außerdem beraten wir in Bezug auf die Pflicht der Einholung entsprechender Arbeitsgenehmigungen für Ausländer, auf die Grundsätze der Regelung ihrer Arbeitsverhältnisse (das anwendbare Recht und die ordnungsmäßige Gestaltung der Beziehungen zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses), wir erstellen die erforderlichen Unterlagenentwürfe und vertreten die Kunden vor den Organen der Staatsverwaltung.

Im Fall von und im Zusammenhang mit den Umwandlungen der Unternehmen beraten wir Sie in Bezug auf die Restrukturierung der Anstellung.

Das Ziel unserer Rechtsberatung ist Anpassung der Anstellungspolitik an die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitgebers unter Beachtung der Anforderungen des Arbeitsrechts.

Wir bieten optimale Lösungen in Bezug auf die Restrukturierung der Anstellung, die kollektiven Kündigungen oder die Übernahme der Arbeitnehmer. Wir beraten in Fragen der flexiblen Anstellungsformen.

Auf Wunsch unserer Kunden führen wir komplexe Audits im Bereich der Richtigkeit und der Vollständigkeit der Arbeitnehmerunterlagen im Zusammenhang mit der Aufnahme, der Fortsetzung und der Auflösung der Arbeitsverhältnisse, insbesondere beurteilen wir die Anstellungsunterlagen hinsichtlich der Übereinstimmung mit den betrieblichen Arbeitsrechtsvorschriften. Außerdem analysieren wir die Ordnungen und andere betriebliche Regelungen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Arbeitsrechtsvorschriften.

Wir beraten Sie in allen Fragen der Vorbereitung und der Einführung von Konsolidierungsprozessen, der Zusammenschlüsse, der Aussonderung der Arbeitsbetriebe, oder der Teilung der auf dem Markt tätigen Unternehmen in Bezug auf den Umgang mit den Arbeitnehmern.

Im Rahmen der Prozesse des Eigentümerwechsels unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten und berät in Fragen des Transfers von Arbeitnehmern zum neuen Arbeitgeber in Folge des Übergangs des Arbeitsbetriebes gemäß Art. 231 des Arbeitsgesetzbuches.

Wir bieten die praktische und komplexe Bedienung der kapitalbezogenen Umwandlungen der Unternehmen in Bezug auf die Arbeitnehmer (Schulungen, Erstellung von Rechtsgutachten, laufende Begleitung des Prozesses, insbesondere Beratung für den Arbeitgeber im Prozess der Verhandlungen über die Sozialpakete, Sozialverträge, Tarifverträge etc.).

Die Kanzlei unterstützt die Mandanten bei den Folgen von Arbeitsunfällen. Unsere Rechtsberatung umfasst die Analyse der Vollständigkeit und der Richtigkeit der Unterlagen bezüglich des Arbeitsunfalls, sowie die Unterstützung der Arbeitgeber bei allen Handlungen in Folge der Arbeitsunfälle, davon bei den Verhandlungen und Streitigkeiten mit den Arbeitnehmern wegen Schadenersatzes und wegen der Genugtuung für den Unfall. Wir haben auch Erfahrung mit der Vertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eines höheren Grades in den durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren und in den Gerichtsverfahren wegen der strafrechtlichen Haftung dieser Personen für eventuelle Verletzungen der Arbeitssicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsunfall.

Unsere Fachanwälte und Steuerberater beraten Sie in allen Steuerfragen und anderen öffentlich-rechtlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Anstellung.

Wir vertreten unsere Kunden in den vorgerichtlichen Vermittlungsverfahren und in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten aller Instanzen (davon vor dem Obersten Gerichtshof) und in außergerichtlichen Streitigkeiten auf Grund der Vorschriften des Arbeitsrechts, sowohl seitens der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer.