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Fachgebiete

Wettbewerbs- und Konsumentenschutz

Die Kanzlei berät im Bereich des Wettbewerbs- und Konsumentenschutzrechts im breiten Sinne. Die Rechtsberatung ist an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers angepasst und berücksichtigt die Art und den Ausmaß der ausgeübten Tätigkeit. Die Priorität unserer Handlungen ist die Ermöglichung dem Mandanten, das gesetzte wirtschaftliche Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Risiken im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Recht des Wettbewerbs- und Konsumentenschutzes zu minimieren.

Wir haben Erfahrung in der Analyse der (vertikalen und horizontalen) Vereinbarungen zwischen den Unternehmen, oder anderer marktbezogenen Maßnahmen der Unternehmen hinsichtlich der Anwendung der durch den Gesetzgeber verbotenen Praxen zur Beschränkung des Wettbewerbs.

Die Rechtsberatung der Kanzlei in diesem Bereich umfasst unter anderem:

  • Vertragsanalyse hinsichtlich der Bestimmungen, die als Beschränkung des Wettbewerbs beurteilt werden können,
  • Erstellung von Verträgen oder einzelnen Vertragsbestimmungen, so dass das Risiko der Beurteilung der jeweiligen Bestimmung als wettbewerbsbeschränkende Regelung beseitigt oder minimiert wird,
  • Analyse der Maßnahmen des auf dem Markt herrschenden Unternehmens hinsichtlich der Beurteilung der jeweiligen Maßnahmen des Unternehmers als Missbrauch der herrschenden Position,
  • Einführung von Programmen und Lösungen beim Unternehmen zur Vorbeugung der Verletzung der Vorschriften über den Wettbewerbsschutz durch die Arbeitnehmer und die Mitarbeiter des Unternehmens (Compliance-Politik).

Das gegenwärtig geltende Recht schützt besonders die Konsumenten vor Anwendung von unerlaubten Bestimmungen (verbotene Klauseln) durch die Unternehmer in den Verträgen (davon in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsordnungen). Wegen der Möglichkeit der Bestrafung der Unternehmer durch den Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz für die Anwendung der oben genannten Bestimmungen in den Verträgen mit den Konsumenten ist eine vorsichtige Formulierung der Entwürfe wichtig.

Im Rahmen der Rechtsberatung in diesem Bereich analysieren wir die durch den Kunden angewandten Vertragsentwürfe mit den Kunden hinsichtlich des Vorkommens von verbotenen Klauseln. Wir erstellen auch Vertragsentwürfe unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte und des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz.

Wir vertreten die Unternehmer in Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz und vor dem Gericht für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz im Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz, sowie vor dem Berufungsgericht Warschau und vor dem Obersten Gerichtshof (u.a. in den Antimonopolfällen, in Fällen der Beurteilung eines Vertragsentwurfs als unerlaubt).

Wir erstellen Anträge im leniency-Programm im Fall der Feststellung der Teilnahme eines Unternehmens an einer Vereinbarung, mit der die Konkurrenz beschränkt wird. Wir nehmen an Kontrollen und Durchsuchungen des Unternehmens durch den Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz teil.

Die Fusionskontrolle ist ein unabdingbares Element aller Zusammenschlüsse, Übernahmen, Gründungen eines gemeinsamen Unternehmens, sowie der Übernahme eines Aktien- bzw. Anteilskontrollpakets durch eine natürliche Person Wegen der rechtlich vorgeschriebenen relativ niedrigen Schwelle zur Anmeldung der Absicht der Fusion soll die Analyse der Pflicht der Anmeldung dieser Absicht beim Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz immer durchgeführt werden.

Die diesbezügliche Rechtsberatung der Kanzlei umfasst unter anderem die Analyse der Pflicht der Anmeldung der Absicht der Fusion beim Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Konsumentenschutz und Unterstützung bei der Erstellung solcher Anmeldung.

Im Fall der Fusion von europaweit tätigen Unternehmen kann erforderlich sein, die Fusionsabsicht bei der Europäischen Kommission gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften anzumelden. Die Kanzlei berät ihre Kunden in Bezug auf die Durchführung der Analyse, die Benennung des für die Anmeldung der Fusionsabsicht zuständigen Organs und auf die Vorbereitung der entsprechenden Anmeldung an die Europäische Kommission.