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Fachgebiete

Energierecht

Einer der führenden Fachbereiche unserer Kanzlei ist Rechtsberatung in Fragen des Energiesektors, sowohl im Bereich der konventionellen als auch der alternativen Energie (davon EE). Wir stützen uns dabei auf dem Wissen, der Erfahrung und der Kenntnis der Branchenspezifik, die wir in Folge der langjährigen Zusammenarbeit mit den Energieunternehmen und den sog. Industrieabnehmern erworben haben. Wir beraten unsere Mandanten sowohl in Fragen der laufenden Tätigkeit im Bereich der Erzeugung, des Umsatzes und des Vertriebs von Strom, Gas und Wärme, als auch bei der Umsetzung von innovativen Projekten. Wir sind dessen bewusst, dass die gegenwärtige Komplexität der Regelungen bezüglich des Energiesektors eine große Herausforderung für die Unternehmen beim Risikomanagement darstellt. Aus diesem Grund ist das Hauptziel unserer Beratung die Suche nach Lösungen, die durch Minimierung der Regelungsprobleme, welche die wirtschaftliche Lage beeinflussen, unseren Mandanten erlauben, die Überlegenheit gegenüber ihren Wettbewerbern zu gewinnen.

Im Rahmen unserer Rechtsberatung identifizieren wir und interpretieren die Pflichten im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit im Energiesektor (u.a. Berichterstattung für das Energieregelungsamt (URE), REMIT, Fördersystem für die erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Sicherheit, öffentliche Förderung).

Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor dem Präsidenten des Energieregelungsamt und vor Gerichten (u.a. Konzessionen, Tariffragen, Verwaltungsstrafen, Einstellung der Energie-, Gas- und Stromlieferungen und Verfahren gemäß Art. 8 des Gesetzes Energierecht).

Wir beraten bei der Erstellung von internen Anweisungen, Prozeduren und Plänen (u.a. Übereinstimmungsprogramme, Anleitung zum Betrieb und zur Nutzung des Verteilungsnetzes (IRiESD), Prozeduren des Verkäuferwechsels, Entwicklungspläne).

Wir erstellen Entwürfe von Rechtsakten bezüglich des Energierechts und vertreten die Mandanten im Gesetzgebungsverfahren (u.a. erstellen wir Vorschriftenentwürfe, reichen Anmerkungen zu den analysierten Legislaturvorschlägen ein).

Wir verfolgen Änderungen der Rechtsvorschriften bezüglich der laufenden Tätigkeit der Unternehmen.

Wir erstellen, verhandeln und begutachten sowohl Kaufverträge (davon gemäß dem EFET-Standard), wie auch andere Verträge im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Energieunternehmen (Anschlussverträge, Vertriebsverträge, Vertriebsgeneralverträge, Vertriebsverträge zwischen den Vertreibern, Verträge mit den Verantwortlichen für die Handelsbilanzierung (POB), Handelsbetreibern und Handels- und Technikbetreibern (OH und OH-T)).

Wir erstellen Vertragsentwürfe, allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderverkaufsordnungen.

Wir helfen im Prozess des Wechsels des Verkäufers (davon bei der Organisation des Kaufverfahrens der und Durchführung der Prozedur des Verkäuferwechsels vor dem Betreiber des Vertriebssystems).

Wir vertreten unsere Mandanten im Anschlussprozess (davon in Bezug auf die EE).

Wir führen Audits bezüglich der Vertrags- und Regelungsrisiken durch.

Beurteilung der im Unternehmen angewandten Prozesse und der Änderungen in seinen jeweiligen Tätigkeitsbereichen.

Marcin Piszcz

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

marcin.piszcz@piszcz.pl