Fachgebiete
Investitions und Bauprozess
Von Anfang an der Funktionierung der Kanzlei gehörte die Rechtsberatung für unsere Mandanten im Investitions- und Bauprozess zu einem der wichtigsten Fachbereiche unserer Tätigkeit. Die langjährige Erfahrung bei der Vertretung der Interessen verschiedener Teilnehmer des Investitionsprozesses, sowie die Kenntnis der Mechanismen der Tätigkeit der bürokratischen Verwaltung erlauben uns, den Beamtenjargon in die Geschäftssprache zu übertragen, sowie praktische Lösungen für die standardabweichenden Situationen anzubieten.
Unser Markenzeichen sind erfolgreich durchgeführte Investitionsprojekte unserer Mandanten, zu denen Infrastruktur- und Developerprojekte gehören, die in verschiedenen Regionen des Landes entwickelt wurden.
Handlungsbereiche
Wir führen komplexe Überprüfung der Rechtslage der Investitionsgebiete, sowohl vor der Durchführung als auch nach der Beendigung des Bauvorhabens.
Wir handeln als Bevollmächtigte der Bauherren oder anderer Parteien in Verfahren vor den öffentlichen Behörden (u.a. wegen der Erteilung des Umweltbescheids, des Bescheids über die Bebauungs- und Raumbewirtschaftungsbedingungen, Baugenehmigungen).
Wir helfen den Investoren das richtige Modell der Investitionsfinanzierung schaffen bzw. auswählen (Project Finance, ÖPP, sog. alternative Finanzierungsmethoden), wir unterstützen sie bei den Verhandlungen mit den Finanzierungsinstitutionen und bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Wir unterstützen die Investoren oder die Selbstverwaltungen bei der Erstellung und der Verhandlung über die Verträge bezüglich der Festsetzung des Umfangs der das Hauptprojekt begleitenden Infrastrukturinvestitionen (u.a. Bau von Straßen oder Umbau von öffentlichen Straßen oder Wasser- und Abwassernetzen).
Wir helfen unseren Mandanten bei der Umsetzung der Greenfield- und Brownfield-Projekte, unterstützen sie bei der Einholung von erforderlichen Genehmigungen, bei der Änderung oder Festsetzung der Studie und des örtlichen Raumbewirtschaftungsplans.
Wir beraten bei der Erstellung und bei den Verhandlungen über die Verträge im Investitions- und Bauprozess (u.a. Verträge über die Planungsarbeiten, Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Ersatzinvestorenverträge oder FIDIC-gestützte Verträge).
Wir vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten vor Zivilgerichten (u.a. in Sachen wegen Zahlung für die erbrachte Arbeit und in Streitigkeiten wegen Schadenersatzes für ordnungswidrige Vertragserfüllung), sowie vor den Verwaltungsgerichten (u.a. bei Klagen gegen verwaltungsrechtliche Entscheidung oder gegen Rechtsakte der Organe der territorialen Selbstverwaltung, wie Raumstudie, Raumbewirtschaftungsplan).