Fachgebiete
Bauprodukte
Die Ausübung des Gewerbes im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Bauprodukten erfordert nicht nur technische Infrastruktur, sondern auch Erfüllung einer Reihe von formellen Anforderungen, die sich aus den Vorschriften des nationalen und des EU-Rechts ergeben. Wir verstehen sehr gut die Bedürfnisse der Unternehmer und Hindernisse, die sie bewältigen müssen, wenn sie auf dem Markt der Bauprodukte tätig sind. Intensive Kontrollen, komplizierte Regelungen und starker Preisdruck sind wichtige Herausforderungen für sie. Deswegen ist die entsprechende Rechtsberatung bei ihrer Tätigkeit so wichtig.
Das Team unserer Kanzlei, das Unternehmer aus der Baubranche berät, besteht aus erfahrenen Experten aus verschiedenen Rechtsbereichen, die technische und formelle Aspekte der Ausübung solcher Tätigkeit sehr gut verstehen. Dadurch unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich auf allen Etappen ihrer Tätigkeit – von der Organisation des Produktionsprozesses, über Verpackung, Kennzeichnung der Waren und ihre Vermarktung, bis hin zur Anwendung in den Bauobjekten und After-Sale-Service. Wir helfen auch während der Kotrollen der Behörden für Marktaufsicht, die bei den Herstellern oder Verkäufern durchgeführt werden, und vertreten ihre Interessen während des Strafzumessungsverfahrens und bei der Einstellung des Verkaufs.
Handlungsbereiche
Wir beraten unsere Kunden während der Kontrollen des Woiwodschaftsinspekteurs für Bauaufsicht (WINB) und des Hauptinspekteurs für Bauaufsicht (GINB). Wir überprüfen die Begründetheit der Vorbehalte bezüglich der Art und Weise der Warenkennzeichnung. Wir empfehlen Maßnahmen, die Anpassung der Etiketten und der Begleitinformation auf den Waren an die geltenden Vorschriften erlauben. Wir helfen auch Rechte und Pflichten der Unternehmer in Bezug auf die Durchführung der Kontrolle zu bestimmen, einschließlich der Probeentnahme für den Bedarf der Produktprüfung. Wir erstellen Schriftstücke für den Bedarf der Verfahren der Bauaufsichtsorgane – von den Anmerkungen zum Kontrollprotokoll bis hin zu Vorbehalten und Einsprüchen gegen die Entscheidungen, deren Folge Einstellung des Verkaufs, Zurücknahme der jeweiligen Ware aus dem Markt oder Bestrafung der Hersteller oder Verkäufer ist.
Wir erstellen und begutachten Verträge zwischen unseren Mandanten und den Herstellern der Bauprodukte, die unter der eigenen Marke (DIY) oder unter der Marke des Herstellers verkauft werden sollen. Wir bestimmen den Umfang oder Dokumentation, welche der Importeur, Hersteller oder Verkäufer von dem Hersteller erhalten muss. Wir erklären die Rechtsaspekte hinsichtlich der Informationen, die auf dem Produkt oder seiner Etikette vorhanden sein müssen und überprüfen die Richtigkeit der CE- oder der B-Kennzeichnung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung der Etikettierungssysteme. Wir prüfen, ob die Leistungserklärung (DOP) oder die inländische Leistungserklärung (KDWU) richtig ausgestellt und zur Verfügung gestellt wurde. Wir beraten über die aus der Verordnung REACH und CLP hervorgehenden Pflichten, davon über die Eintragungspflichten und die Sicherheitsdattenblätter (MSDS).
Wir beraten die Marketing- und Handelsabteilungen auf der Etappe der Erstellung des Katalogangebotes hinsichtlich der Anforderungen bezüglich der Grundsätze der Vermarktung von Bauprodukten. Wir erstellen und begutachten Verkaufsbedingungen und die Preis- und Rabattpolitik. Wir beraten zu Rechts- und Steuerfragen bei der Organisation von Promotionsaktionen, Wettbewerben und Marketingevents. Wir begutachten die Richtigkeit der Zusammenstellung von Sonderaktionssets. Wir helfen bei der Festsetzung der Regeln des Garantie- und Postgarantieservices, sowie die Grundsätze der Annahme und Prüfung von Reklamationen der Käufer, davon der Endverbraucher.
Wir vertreten unsere Mandanten bei den vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Schäden, die wegen der fehlerhaften Kennzeichnung oder des Nichtvorliegens von erklärten Bauprodukteigenschaften, die zwischen dem Hersteller, Verkäufer und dem Endverbraucher, davon auch dem Bauherrn entstehen können. Wir unterstützen bei den Streitigkeiten wegen Reklamationen von Waren oder Services und wegen Beschädigungen der Ware im Transport, davon in Bezug auf die Haftung des Frachtführers. Wir begutachten die Begründetheit der angemeldeten Ansprüche und empfehlen die Prozessstrategie.