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Branchen

Öffentlicher Sektor

Der öffentliche Sektor ist in unserer Kanzlei ein sehr wichtiger Fachbereich unserer Arbeit. Die Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungen, den kommunalen Gesellschaften und den staatlichen Gesellschaften, wie auch die damit verbundene Problematik begleitet uns von Anfang an unserer Tätigkeit. Jahrelang bildeten wir in unserer Praxis der Rechtsberatung für den öffentlichen Sektor ein Team von Spezialisten aus, die sich mit der Beratung im Bereich des Selbstverwaltungsrechts, der kommunalen Wirtschaft, der öffentlichen Investitionen, der öffentlich-privaten Partnerschaft und der Abfallwirtschaft beschäftigen. Unsere sachlichen Kompetenzen stützen sich auf der praktischen Erfahrung mit dem öffentlichen Sektor und auf der Aufgeschlossenheit gegenüber den Ideen und dem Verständnis für die Bedürfnisse der Selbstverwaltungen, was uns erlaubt, unsere Mandanten völlig professionell bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zu unterstützen.

Der Kern einer erfolgreichen und verantwortungsvollen Arbeit für die Selbstverwaltungen sind nicht nur die Kenntnisse der Selbstverwaltungsvorschriften, sondern auch das Verständnis für die rechtliche Spezifik des öffentlichen Sektors und die praktische Kenntnis dieses Sektors.

Die Kanzlei beriet vielmals bei großen Investitionsprojekten. Die Spezialisten der Kanzlei erarbeiten oder beraten bei der Erarbeitung von organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Modellen der Durchführung von Projekten, indem die Spezifik des jeweiligen Projekts, die Erwartungen und die Bedürfnisse des Investors berücksichtigt werden. Folglich optimieren sie die Investitionsaufwendungen und die Steuerbelastungen, sowie Maximieren die gesellschaftlich-wirtschaftlichen Vorteile, die sich für die Selbstverwaltung aus ihrer Anwendung ergeben.

Die Zusammenarbeit der Kanzlei mit dem öffentlichen Sektor brachte der Kanzlei eine Reihe von Erfahrungen im Bereich der kommunalen Wirtschaft. Wir berieten bei wichtigen Selbstverwaltungsinvestitionen, u.a. beim Bau eines Woiwodschaftskrankenhauses in einer innovativen Form, beim Bau von großflächigen Parkhäusern im Rahmen einer Konzession für Bauarbeiten, bei der Organisation einer großen internationalen Sportveranstaltung oder bei der Umgestaltung eines zoologischen Gartens in eine Gesellschaft des Handelsrechts.

Die dabei durch die Kanzlei erworbene Erfahrung und die Aufgeschlossenheit gegenüber den Ideen und den Bedürfnissen der Selbstverwaltung erlauben uns, unseren Mandanten völlig professionelle Unterstützung bei der Durchführung von öffentlichen Aufgaben anzubieten.

Nach der „Abfallreform“, die seit Juli 2013 gilt, und nach den darauf folgenden Änderungen, die mit der Novellierung des Gesetzes Vergaberecht vom Juni 2016 eingeführt wurden, erzeugt das System der Abfallwirtschaft viele Probleme im Zusammenhang mit der Organisation des Abfallsystems, mit der Anpassung an die aktuelle Rechtslage und an die geltenden Rechtsvorschriften. Unsere Tätigkeiten umfassen:

  • Unterstützung der Gemeinden bei der Vorbereitung und Bedienung der Ausschreibungen über die Abnahme der kommunalen Abfälle,
  • öffentlich-private Partnerschaft im Sektor der Abfallwirtschaft,
  • Unterstützung beim Bau von regionalen Abfallverwertungsanlagen,
  • laufende Beratung für die Abfallunternehmen und für andere kommunale Unternehmen im Bereich der Abfallwirtschaft,
  • Beratung im Bereich der Anforderungen des Umweltschutzrechts,
  • Unterstützung bei der Erlangung von notwendigen Genehmigungen und Verwaltungsbescheiden.

Unsere Kanzlei ist einer der Wegbereiter und Marktführer im Bereich der komplexen Beratung für die Organisatoren des öffentlichen Verkehrs. Wir helfen den Organisatoren bei der Erarbeitung und Einführung der Konzepte bezüglich der Gestaltung und der Funktionierung des öffentlichen Verkehrs. Die von uns erstellten Analysen umfassen insbesondere die Auslegung des Gesetzes über  den öffentlichen Verkehr und der sog. Verordnung Nr. 1370. Wir begutachten auch Beschlussentwürfe der Organe der territorialen Selbstverwaltung und schlagen Lösungen für ihre Zusammenarbeit vor (u.a. Entwürfe der Vereinbarungen zwischen den Einheiten der territorialen Selbstverwaltung). Wir erstellen Verträge über Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs und verhandeln über diese. Seit Jahren organisieren wir Branchenseminare und Schulungen, sowie nehmen daran teil. Unsere Spezialisten teilen dann ihr breites Wissen und ihre reiche Erfahrung mit den Teilnehmern.

Die Einheiten des Sektors der öffentlichen Finanzen können unsere Unterstützung im Bereich der Liquidation der staatlichen Einheiten und Betriebe sowie ihrer Reorganisation und Umwandlung in Gesellschaften des Handelsrechts bekommen.

Wir verfügen über ein Expertenteam, das eine langjährige praktische Erfahrung mit den öffentlichen Aufträgen und der öffentlich-privaten Partnerschaft hat und damit unsere Mandanten auf jeder Etappe des Prozesses, von der Vorbereitung des Verfahrens bzw. des Angebotes bis hin zur Rechtsvertretung in den Beschwerdeverfahren, professionell begleitet.

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Wir beraten im Prozess der Beschaffung von Finanzmitteln oder der Refinanzierung der Investitions- und Akquisitionsprojekte, von der Festlegung der Förderbedingungen (sog. Term Sheet) an, über die Beratung bei der Erstellung der Kreditunterlagen, die Verhandlung über Genehmigungen und Einwilligungen der Verwaltungsorgane beim Abschluss der Transaktion, bis hin zu der Bestellung der festgelegten Sicherheiten.

Wir vertreten öffentliche Träger bei den Verhandlungen mit den Finanzinstitutionen der EU bezüglich des Abschlusses von internationalen Finanzverträgen, deren Mittel für die Durchführung von Investitionsprogrammen bestimmt sind.

Hinsichtlich der immer größeren Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pflicht der Erfüllung der individuellen Schuldenquote stehen die Selbstverwaltungen vor der schwierigen Wahl der Finanzierungsquelle für ihre Ausgaben, davon für die Investitionsaufwendungen.

Der Rückmietverkauf bei Immobilien bildet für die Selbstverwaltungen eine gegenüber den langfristigen Krediten und Darlehen alternative Finanzierung ihrer Investitionen, ihrer laufenden Tätigkeit oder ihrer Investitionsprojekte, dadurch dass das „eingefrorene“ Vermögen benutzt wird, was gleichzeitig den Rückerwerb der Immobilie nach Ablauf der Leasingfrist garantiert. Die im Rahmen des Leasings beschaffenen Mittel können für die sog. Eigenbeteiligung bei Projekten bestimmt werden, die aus der Finanziellen Vorausschau der EU 2014-2020 gefördert werden. Der Rückmietverkauf ist ein Instrument, das der Verbesserung der individuellen Schuldquote der Selbstverwaltungseinheiten beiträgt (wenn Leasing als öffentliche Schuld nicht eingestuft werden kann) und dadurch die formell-rechtlichen (haushaltsbezogenen) Möglichkeiten der Tragung von Ausgaben erhöht, die ohne den Abschluss der jeweiligen Transaktion nicht möglich gewesen wären. Er sichert dabei das Recht der Selbstverwaltung auf den Rechtstitel zu der Immobilie nach Ablauf des Leasings.

Unser Rechtsberatungsangebot in Bezug auf den Rückmietverkauf umfasst die Rechtsberatung bei der ersten Benennung des Leasinggegenstands, das Rechtsaudit, Beratung bezüglich der Transaktionsstruktur und des Verfahrens zum Abschluss des Vertrags über den Rückmietverkauf, sowie die Vorbereitung der vollständigen Dokumentation in Bezug auf die Durchführung der Ausschreibung.

Piotr Liberski

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

piotr.liberski@piszcz.pl