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Branchen

Transport

Der Fachbereich Transportrecht gehört momentan zu den sich sehr dynamisch entwickelnden Tätigkeitsbereichen der Kanzlei. Neben der langjährigen Erfahrung in diesem Fach sorgen wir für ständige Verbesserung der Kompetenzen unseres Teams für Transportrecht. Wir verfolgen nicht nur die sich ändernden Rechtsvorschriften, sondern nehmen auch an ihrer Erarbeitung teil, indem wir Gutachten erstellen und Änderungen im Gesetzgebungsprozess vorschlagen. Unser Ziel ist, dass unsere Mandanten immer einen Schritt weiter als ihre Konkurrenz sind. Am wichtigsten ist für uns der ständige und nahe Kontakt mit den Vertretern der Branche.

Unsere Mandanten sind tätig im Bereich Transport-Spedition-Logistik sowie im Sektor des öffentlichen Verkehrs. Wir bieten Rechtsberatung sowohl für private Unternehmen als auch für öffentliche Träger, insbesondere für Einheiten der territorialen Selbstverwaltung aller Ebenen und kommunale Gesellschaften. Das erlaubt uns, die Probleme der Teilnehmer des Transportmarktes komplex zu beobachten. Wir sehen die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden und bemühen uns immer, die Spezifik ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob wir ein privates Transportunternehmen oder eine Gemeinde, die eine Ausschreibung für den Schultransport durchführt, beraten.

Wir erstellen Verträge und führen Verhandlungen im Bereich des inländischen und internationalen Verkehrs (CMR), der Speditionsverträge, Umladungs-, Lagerungs-, Warenaufbewahrungsverträge, Transportmittelverträge (Leasing-, Miet-, Pacht- und Kaufverträge). Wir erarbeiten für unsere Kunden Lösungen zur Minimierung ihres Risikos und ihrer Haftung. Wir vertreten Unternehmen bei den Geschäftsbeziehungen mit den Versicherern.

Wir unterstützten unsere Kunden bei der Führung von Streitigkeiten, die während ihrer Tätigkeiten vorkommen können, davon in Bezug auf Geltendmachung der Forderungen, Konflikte bezüglich der Haftung des Frachtführers und des Spediteurs, sowie bei der Lösung der zollrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen (u.a. Prozedur des Zolllagers, Verbrauchssteuer, Umsatzsteuer, etc.) Erfolgreich nehmen wir an Verfahren vor den öffentlichen Organen (davon vor dem Woiwodschaftsschutzamt für Straßenverkehr und dem Hauptamt für Straßenverkehr, dem Präsidenten des Amtes für Elektronische Kommunikation, dem Präsidenten des Amtes für Konsumenten- und Wettbewerbsschutz, dem Präsidenten des Amtes für Eisenbahnverkehr) teil. Wir haben große Erfahrung bei der Führung von Streitigkeiten gegen Unternehmen und Behörden in anderen Ländern, die wir in Zusammenarbeit mit einer ausgewählten Gruppe von ausländischen Rechtsanwaltskanzleien begleiten.

Viele unserer Mandanten suchen zusätzliche Finanzierungsquellen und unsere Rolle ist das Finden der besten Lösungen für sie. Wir helfen unseren Mandanten bei den Verhandlungen mit Finanzierungsinstitutionen, erarbeiten und begutachten Verträge in diesem Bereich. Wir kooperieren bei der Vorbereitung von den aus den staatlichen und EU-Mitteln bezuschussten Projekten.

Unsere Beratung umfasst auch Personalfragen mit besonderer Berücksichtigung der Branchenbesonderheiten (Überprüfung der Arbeitszeit der Kraftfahrer, Optimierung des Einsatzes des eigenen Personals). Wir kennen auch die Problematik der Nutzung des Fuhrparks. Wir vertreten Mandanten, die sich mit der Vermietung von Pkws, Liefer- und Lastkraftwagen, davon mit langfristiger Vermietung beschäftigen. Wir haben Erfahrung auch bei der Führung von Streitigkeiten wegen der übergroßen Abnutzung der Fahrzeuge.

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Viele unserer Mandanten sind verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden. Unsere Kanzlei bietet ihnen Unterstützung im Bereich der Organisation und der Führung von Ausschreibungen (u.a. für den Kauf, Austausch und die Reparatur des Fuhrparks) sowie der Verfahren wegen Erteilung einer Konzession für den öffentlichen Verkehr. Oft beraten wir und vertreten erfolgreich private Unternehmen, die am Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilnehmen. Wir unterstützen sie auch auf der Etappe des Beschwerdeverfahrens und stellten ihnen unsere Erfahrung zur Verfügung, die wir während der zahlreichen Verfahren vor der Staatlichen Widerspruchskammer erworben haben.

Unsere Kanzlei ist einer der Wegbereiter und Marktführer im Bereich der komplexen Beratung für die Organisatoren des öffentlichen Verkehrs. Wir helfen den Organisatoren bei der Erarbeitung und Einführung der Konzepte bezüglich der Gestaltung und Funktionierung des öffentlichen Verkehrs. Die von uns erstellten Analysen umfassen insbesondere die Auslegung des Gesetzes über  den öffentlichen Verkehr und der sog. Verordnung Nr. 1370. Wir begutachten auch Beschlussentwürfe der Organe der territorialen Selbstverwaltung und schlagen Lösungen für ihre Zusammenarbeit vor (u.a. Entwürfe der Vereinbarungen zwischen den Einheiten der territorialen Selbstverwaltung). Wir erstellen Verträge über Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs und verhandeln über diese. Seit Jahren organisieren wir Branchenseminare und Schulungen, sowie nehmen daran teil. Unsere Spezialisten teilen dann ihr breites Wissen und ihre reiche Erfahrung mit den Teilnehmern.

Wir verfügen über einzigartige Kompetenzen im Bereich der Vorschriften über den Kostenersatz für die Erbringung der Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs. Es ist uns gelungen, das Vertrauen der Branche auf diesem Fachgebiet zu gewinnen, das wir ständig vertiefen, indem wir unser Wissen über die Abrechnung und die Audits des Kostenersatzes während zahlreicher Schulungen und Konferenzen teilen. Wir sind Wegbereiter in Bezug auf die Interpretation und die Anwendung der Vorschriften und der EU-Rechtsprechung im Lande. Wir begutachten Lösungen bezüglich der Investitionen und Finanzierung hinsichtlich der Vorschriften über die öffentliche Förderung.

Marcin Piszcz

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

marcin.piszcz@piszcz.pl

Piotr Liberski

Geschäftsführender Gesellschafter

Rechtsanwälte

piotr.liberski@piszcz.pl

Edyta Hajtka-Komorowska

Gesellschafter

Rechtsanwälte

edyta.hajtka@piszcz.pl