Branchen
Neue Technologien
Der technologische Fortschritt betrifft heute praktisch alle Lebensbereiche. Bei den neuen Technologien geht es nicht nur um Urheberrechte oder die Finanzierungsbeschaffung über Crowdfunding. Wir bieten unseren Kunden eine ganze Reihe von Dienstleistungen an, die auf die Bedürfnisse des sich wandelnden Marktes zugeschnitten sind. Wir beraten sowohl Firmen, die Software entwickeln oder anbieten (schlüsselfertig oder im SaaS- oder IaaS-Modell), als auch Start-ups und Unternehmen, die in verschiedenen Branchen tätig sind und IT- oder OT-Lösungen implementieren.
Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmer bei der Umsetzung innovativer Lösungen zu unterstützen und die für F&E-Aktivitäten und die Vermarktung neuer Produkte erforderlichen rechtlichen Strukturen zu schaffen. Wir haben Erfahrung in der Durchführung von Projekten zum Thema Datensicherheit im weitesten Sinne. Wir beraten Gesellschaften, die im Rahmen des nationalen Cybersicherheitssystems tätig sind. Wir verfassen und begutachten die Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln betreffend die Ausübung von Aktivitäten im Internet sowie mit Hilfe spezieller Anwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Marketingaktivitäten und E-Commerce. Wir helfen bei der Erstellung von Vertraulichkeitsvereinbarungen verbunden mit der Erstellung von Software und Anwendungen – für die Implementierung, Instandhaltung und Entwicklung.
Handlungsbereiche
Wir beraten zu formalen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb von Informationssicherheitsmanagementsystemen. Wir beraten Gesellschaften, die ein Bestandteil des nationalen Cybersicherheitssystems sind, darunter insbesondere Unternehmen der Daseinsvorsorge und öffentliche Einrichtungen, zu Verfahren und Unterlagen in Bezug auf die Cybersicherheit ihrer Dienste. Wir führen Audits durch, um zu prüfen, inwieweit die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden sowie erstellen eine Dokumentation zur Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften
Wir bieten eine umfassende Beratung zum Schutz personenbezogener Daten an.
Mehr finden Sie auf der Unterseite „Schutz personenbezogener Daten“.
Wir beraten zu den Anforderungen an Ladestationen und Energiespeicher, sowohl bei der Umsetzung von Investitionen als auch beim Anschluss von Geräten und Anlagen an das Stromnetz. Wir erarbeiten Geschäftsordnungen für Ladedienste und begutachten Verträge, die für den Betrieb von Geräten und Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Abgabe von Energie an das Netz erforderlich sind. Wir unterstützen Kommunen und Vertriebe bei der Erfüllung ihrer formalen und rechtlichen Verpflichtungen aus dem Elektromobilitätsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Wir begutachten Unterlagen verbunden mit der Herstellung oder dem Verkauf von elektromobilitätsbezogenen Produkten ab, einschließlich der Anforderungen an deren Zertifizierung, Kennzeichnung und die Begleitdokumentation. Wir beraten Sie bei der Bewirtschaftung von Abfällen, die im Zusammenhang mit diesen Produkten anfallen, wie z. B. Verpackungen, Batterien, elektrische und elektronische Altgeräte.
Wir entwickeln Konzepte zu formalen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung von Innovationsprojekten, sowohl im Bereich der Unternehmens- als auch der Produktinnovation. Wir helfen bei der Wahl der optimalen Form der Geschäftstätigkeit oder der Finanzierung. Wir beraten Hersteller von IoT-Produkten (Internet der Dinge), die auf der Blockchain-Technologie basieren, Cloud-Computing oder andere innovative Lösungen nutzen, sowohl in der Phase der Forschung und Entwicklung als auch bei der Kommerzialisierung von Lösungen. Wir identifizieren die Anforderungen für die Vermarktung derartiger Produkte sowie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich derjenigen für ihre Zertifizierung und Kennzeichnung.
Unterstützung bei der Anpassung an neue Verpflichtungen
Im Zusammenhang mit den neuen Verpflichtungen, die durch das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern eingeführt wurden, ist das Spezialistenteam der Kanzlei bereit, Sie bei der Anpassung Ihres Unternehmens an die neuen gesetzlichen Anforderungen und bei der Einführung interner Meldeverfahren zu unterstützen, u.a. bei:
- Ermittlung der Struktur und des Rahmens, die der Art des Unternehmens angemessen sind (d.h. Empfehlungen zu den in der derzeitigen Unternehmensstruktur zugelassenen Einheiten/Personen, den Kanälen und der Form der Mitteilungen),
- Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Verfahren für interne Mitteilungen (ein Dokument, das im Unternehmen formell umgesetzt werden muss, wobei die angenommenen Lösungen und die in den Rechtsvorschriften genannten obligatorischen Elemente berücksichtigt werden),
- Festlegung der Parameter und Dokumente im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Bearbeitung interner Anfragen (unter Berücksichtigung der derzeit geltenden, im Unternehmen verwendeten Unterlagen zum Schutz personenbezogener Daten),
- Unterstützung bei der Konsultation von Betriebsgewerkschaften oder Vertretern der Beschäftigten des Unternehmens,
- bei der Festlegung des Umfangs der Informationen über das interne Meldeverfahren, die Bewerbern und anderen Anspruchsberechtigten zur Verfügung gestellt werden sollten, behilflich zu sein und eine wirksame Methode zur Erfüllung dieser Verpflichtung festzulegen,
- Unterstützung bei der Überprüfung der über die internen Kanäle eingegangenen Meldungen, um das zur Klärung der Meldung erforderliche Follow-up-Raster festzulegen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Meldung zu ergreifen),
- Schulung des Personals in der Anwendung der neuen Verfahren für interne Meldungen, des Katalogs der gesetzlichen Befugnisse, einschließlich spezieller Blöcke für Personen, die zur Bearbeitung interner Meldungen innerhalb der internen Strukturen des Unternehmens befugt sind (insbesondere um das Personal für die angenommenen Verfahren zu sensibilisieren und ihre Wirksamkeit zu gewährleisten).