Branchen
Bauwirtschaft und Immobilien
Immobilien gehören zu einem der Hauptbereiche und gleichzeitig zu den wichtigeren Fachbereichen der Kanzlei. Wir beraten in allen zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten des Investitionsprozesses und des Immobilienverkehrs. Wir bieten komplexe Beratung in allen Verfahren und Streitigkeiten, in denen Gegenstand Immobilien sind.
Handlungsbereiche
Unsere Dienstleistungen umfassen professionelle Beratung im Bereich des Immobilienverkehrs. Wir prüfen die Rechtslage der Immobilien (Due Diligence), identifizieren die Rechtsrisiken, benennen Lösungen für die festgestellten Gefahren. Wir beraten im Bereich der rechtlich und steuerlich optimalen Methoden des Erwerbs/ der Veräußerung von Immobilien. Wir erstellen Dokumentation für die Transaktion, vertreten die Mandanten während der Verhandlungen, beraten in Fragen der Sicherung einer richtigen Erfüllung des Vertrags durch die Geschäftspartner. Als Rechtsberater nahmen wir an Dutzenden von Transaktionen teil, deren Gegenstand sowohl relativ kleine unbebaute Immobilien, als auch vermietete millionenschwere Bürogebäude waren.
Wir bedienen Transaktionen des Verkaufs von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Agentur für landwirtschaftliche Grundstücke, erstellen Transaktionsunterlagen und verhandeln über die Vertragsbedingungen für unsere Kunden. Wir führen Verhandlungen bezüglich der Teilungen und der Verbindung von landwirtschaftlichen Grundstücken, ihrer Enteignung für öffentliche Straßen, davon insbesondere bezüglich des Erhalts eines Schadenersatzes. Wir regeln die Rechtslage der Immobilien in Grundbüchern, beraten sowohl in Bezug auf die Pachtverträge über die landwirtschaftlichen Grundstücke und die Abrechnung der Aufwendungen mit dem Verpächter, sowie auf die Probleme der Dienstbarkeit, davon Transportdienstbarkeit.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei den Verhandlungen über die Miet- und Pachtverträge. Wir beraten in den Prozessen der Vermarktung von Büroflächen, Einkaufszentren und Logistikzentren, davon auf der Etappe der Erarbeitung von Vermarktungskonzepten, auf der Etappe Pre-Lease, auf der Etappe der Verhandlung und des Abschlusses von Mietverträgen, sowie der Herausgabe der Fläche den Mietern. Wir erstellen Verwaltungsverträge, Unterlagen zur Regelung der Funktionierung der Objekte (z.B. Ordnungen) und Verträge der Miteigentümer der Flächen im Fall des Verkaufs eines Teils der Investition.
Von Anfang an der Funktionierung der Kanzlei gehörte die Rechtsberatung für unsere Mandanten im Investitions- und Bauprozess zu einem der wichtigsten Fachbereiche unserer Tätigkeit. Die langjährige Erfahrung bei der Vertretung der Interessen verschiedener Teilnehmer des Investitionsprozesses, sowie die Kenntnis der Mechanismen der Tätigkeit der bürokratischen Verwaltung erlauben uns, den Beamtenjargon in die Geschäftssprache zu übertragen, sowie praktische Lösungen für die standardabweichenden Situationen anzubieten.
Wir vertreten unsere Mandanten in Gerichts- und Verwaltungsverfahren bezüglich der Immobilien. Das betrifft sowohl Verfahren, die mit dem Investitionsprozess eng verbunden sind, als auch andere Streitigkeiten, deren Gegenstand Immobilien sind. Wir vertreten alle Teilnehmer des Investitionsprozesses in Streitigkeiten bei Ansprüchen wegen Durchführung, Unterbeauftragung, Investitionen, die durch einen Ersatzbauherrn oder ein Generalbauunternehmen, sowohl im finanziellen als auch im organisatorischen Bereich durchgeführt werden. Wir unterstützen Architekturbüros in Fragen einer ordentlichen Sicherung der Urheberrechte. Wir beraten unsere Mandanten bei gerichtlichen Streitigkeiten bezüglich der Immobilienkaufverträge, Mietverträge, Verfahren wegen Aufhebung des Miteigentums an einer Immobilie und wegen Schadenersatzes für vertragslose Nutzung. Wir vertreten auch unsere Kunden in Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren.
Wir beraten bei Transaktionen, bei denen Rechtsanalyse von Kreditunterlagen und Sicherheitsunterlagen erforderlich ist. Unsere Beratung umfasst Unterstützung bei Transaktionen bezüglich der Finanzierung einer Investition oder des Immobilienkaufs aus verschiedenen Quellen, davon aus Verträgen über Finanzierung eines Projekts oder über den Rückmietverkauf einer Immobilie.
Unser Rechtsberatungsangebot in Bezug auf den Rückmietverkauf umfasst die Rechtsberatung bei der ersten Benennung des Leasinggegenstands, das Rechtsaudit, die Beratung bezüglich der Transaktionsstruktur und des Verfahrens zum Abschluss des Vertrags über den Rückmietverkauf, sowie Vorbereitung der vollständigen Dokumentation in Bezug auf die Durchführung der Ausschreibung.
Wir unterstützen unsere Mandanten in Fragen der Übereignungs- und Kommunalisierungsprozesse. In unserer bisherigen Praxis führten wir Streitigkeiten bezüglich der Übereignung und Kommunalisierung zwischen den Gemeinden und den staatlichen juristischen Personen. Die größte davon betraf eine Fläche 26 ha, die im Zentrum einer der fünf größten polnischen Städte lag.
Im Rahmen der Teilung der Kapitalgesellschaften unterstützen wir unsere Kunden bei der Analyse der Rechtslage und des faktischen Zustands hinsichtlich der Möglichkeit der Aussonderung eines Betriebs aus der Gesellschaft, davon einer Immobilie zusammen mit einem Teil des Vermögens, die es erlauben würde, die Tätigkeit im Zusammenhang mit dieser Immobilie hinsichtlich ihres weiteren Verkaufs oder ihrer Einbringung in eine andere Gesellschaft zur Optimierung der Tätigkeit auszuüben.
Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren bezüglich der Aktualisierung der Jahresgebühren für den Erbnießbrauch, der Abrechnung der Aufwendungen und in Verfahren bezüglich der Umwandlung des Erbnießbrauchs in Eigentum.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei den Verhandlungen mit den Energietransportunternehmen in Bezug auf den Abschluss der Verträge über die Dienstbarkeit des Energietransports und die diesbezügliche Vergütung, sowie in Gerichtsverfahren in Bezug auf den Erhalt des Schadenersatzes für die Besetzung des Grundstücks durch die Energieleitungen und für die vertragslose Nutzung.
Wir weisen unsere Mandanten auf Pflichten hin, die mit der richtigen Kennzeichnung der von ihnen verkauften Baustoffe verbunden sind. Wir beraten bei der Erstellung von Unterlagen, die bei der Produktion oder beim Verkauf erforderlich sind, davon Produktetiketten, Gebrauchsanweisungen, Erklärungen oder Sicherheitsdattenblätter. Wir erstellen und begutachten Verträge über das Entwerfen oder die Erzeugung von Produkten, davon auch durch Subunternehmen von außerhalb der Europäischen Union. Wir erstellen Verträge mit Agenten und Vertreibern. Wir begutachten Mechanismen der Herstellung und der Vermarktung von Sonderpaketen unter der eigenen Marke und für die DIY-Kette. Wir unterstützen die Hersteller und Vertreiber im Laufe der Kontrolle und im Verfahren wegen des Mangels der erklärten Eigenschaften der verkauften Waren und ihrer fehlerhaften Kennzeichnung. Wir vertreten die Mandanten in Gerichtsverfahren wegen Schadenersatzes für Warenmängel, davon im Zusammenhang mit ihrer unrichtigen Kennzeichnung.
Im Rahmen der durchgeführten Transaktionen im Zusammenhang mit den Immobilien bieten wir unseren Kunden komplexe Steuerberatung. Insbesondere schätzen wir die steuerlichen Folgen der geplanten Transaktionen ein, wir überprüfen die Pflicht der Besteuerung der immobilienbezogenen Transaktionen hinsichtlich der Umsatzsteuer, wir führen Steueraudits durch, wir stellen Anträge auf Ausgabe der individuellen Interpretationen. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Steuer- und Gerichtsverfahren.