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Review

Neues Wasserrecht – Optimierung der Wasserkosten

März 1, 2018

Mit dem 1. Januar 2018 ist das neue Wassergesetz in Kraft getreten (Gbl. Jahrgang 2017 Pos. 1566), in dem u.a. das Gebührensystem für Wassernutzung geregelt wurde. Derzeit wir die Entnahme von unterirdischem Wasser und Oberflächenwasser als auch die Einführung von Abwasser oder Wasser in den Boden, was nach dem vorstehenden Gesetz als Wasserdienstleistungen gilt, mit einer Gebühr nach neuen Regeln und Gebührensätzen belastet.

Das neue, gemäß dem vorgenannten Gesetz gebildete Rechtssubjekt, d.h. Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody Polskie (Staatlicher Wasserhof Polnische Gewässer) sollte dem Empfänger einer Wasserrechtlichen Genehmigung eine Mitteilung zustellen, in der die Höhe der Gebühr für die Wasserdienstleistungen bereits für das I. Quartal 2018, zum Quartalsende, festgelegt wird.

Die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Berechnungsregeln des vorstehenden Gesetzes sind unklar und erwecken mehrere Auslegungszweifel. Dies kann eine unbegründete und übermäßige Belastung mit der Gebühr für Wasserdienstleistungen für die wassernutzenden Unternehmer nach sich ziehen.

Man soll bedenken, dass jedes Rechtssubjekt, welches die Gebühr für falsch berechnet halten wird, insbesondere, wenn die Berechnungsart der Gebühr unklar ist oder nicht mit den geltenden Vorschriften übereinstimmt, kann binnen 14 Tagen ab Erhalt einer Information über die Berechnung dieser eine Beanstandung bei derjenigen Behörde einlegen, welche die Höhe der Gebühr ermittelt.

Kontaktieren Sie uns bei sonstigen Fragen und Zweifeln.

Piotr Liberski
wspólnik zarządzający
radca prawny
tel. + 48 71 341 01 31
e-mail: piotr.liberski@piszcz.pl