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Vollstreckungstitel der Bank ist verfassungswidrig

April 15, 2015
Die Privilegierung der Banken durch Einräumung des Rechts zur Ausstellung von Vollstreckungstiteln widerspricht dem konstitutionellen Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 32 Abs. 1 der Verfassung – so entschied gestern das Verfassungsgericht. Die Vorschriften gem. Art. 96 Abs. 1 und Art. 97 Abs. 1 des Gesetzes Bankrecht vom 29. August 1997 (GBl. von 2015 Pos. 128) verlieren ihre Kraft zum 1. August 2016.