Höchste Zeit, um die Personendaten in Ordnung zu bringen, Warschau
Oktober 17, 2017Die EU-DSGVO tritt schon am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Unternehmer haben immer weniger Zeit für die Vorbereitung ihrer Firmen auf neue Regelungen. Die Änderungen betreffen alle Aspekte der Verwaltung über die Datensicherheit: von der Erstellung der Dokumentation und der kohärenten Politik des Personendatenschutzes, über konkrete IT-Lösungen, bis hin zur Schulung jedes Mitarbeiters, der mit der Datenverarbeitung zu tun hat.
Die in der Schulung präsentierten Informationen sind für jeden nützlich, der Personendaten verwahrt oder anderweitig verarbeitet. Die Regelungen betreffen Einzelunternehmer, Gesellschaften, Vereine, Stiftungen, sowie große Kapitalgruppen und öffentliche Einrichtungen. Personen in Managementfunktionen, Mitarbeiter der Marketingabteilung oder der Kundenbetreuung sollen mit dem Thema des Personendatenschutzes vertraut sein.
Das Kennenlernen der kommenden Änderungen ist erforderlich, da die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften mit einer Strafe bis 20 Millionen Euro bestraft werden kann.