EU-DSGVO – Gespräche über Personendatenschutz in Warschau
November 14, 2017Unsere Rechtsanwälte, Mateusz Oskroba und Łukasz Zboralski, führten wieder eine Schulung zum Thema Personendatenschutz durch. Die Schulung betraf neue EU-Rechtsvorschriften: EU-DSGVO. Die Vorschriften gelten auch in Polen und treten im Mai 2018 in Kraft.
Bereits jetzt sollen die Firmen die Art und Weise der Verarbeitung von Personendaten analysieren und die Datenschutzpolitik optimieren. Nur entsprechend früh vorgenommenen Maßnahmen erlauben, die geplanten Änderungen ohne das Risiko der eventuellen Folgen einzuführen.
Leider werden diese Folgen viel spürbarer für die Unternehmer als bisher. Auf eine Firma kann nämlich eine Strafe sogar bis 29 Mio. EUR oder 4% des Jahreseinkommens auferlegt werden.