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Review

Änderungen im Gesetz über das Landesgerichtsregister (KRS)

April 10, 2018

Am 15. März 2018 sind Änderungen im Gesetz über das Landesgerichtsregister in Kraft getreten, über die jedes Mitglied eines Gesellschaftsorgans wissen sollte. Die neuen Vorschriften auferlegen unter anderem zusätzliche Berichtspflichten auf die Manager von Unternehmen und führen erhebliche Änderungen im Rahmen der Durchführung der laufenden Aufgaben ein, an die man sich anpassen sollte.

Werden die erforderlichen Adressdaten zusammen mit den nächstgelegenen Anträgen an das Landesgerichtsregister beim Gericht nicht eingereicht, so können diese Anträge von den Registergerichten nicht berücksichtigt werden. Mit anderen Worten, solange die Dokumente mit Zustellungsadressen nicht eingereicht werden, werden die von den Gesellschaften im Landesgerichtsregister geplanten Einträge nicht vorgenommen.

Hingegen gilt laut den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes die Nichteinreichung im Registergericht von Berichtsdokumenten für das jeweilige Geschäftsjahr als Verbrechen, für welches ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Wie bereits erwähnt kann das Registergericht ein Verfahren gegen die Geschäftsführer von Gesellschaften einleiten, das sie dazu zwingt, Dokumente vorzulegen, im Laufe derer das Gericht unter anderem Bußgelder verhängen, Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen und im Extremfall über die Auflösung der Gesellschaft entscheiden kann.