fbpx

Review

Neues Wasserrecht – Schulung in Posen

Oktober 23, 2017

Wir würden Sie in einem Treffen bezüglich der Änderungen im Wasserrecht gerne begrüßen. Die novellierten Vorschriften des Wasserrechts treten Anfang 2018 in Kraft, jedoch werden bis 2020 Übergangsvorschriften gelten, die den Unternehmen die Optimierung der Wassergebühren ermöglichen.

Gemäß den neuen Regelungen besteht die Gebühr für Wasserdienstleistungen aus einer fixen und einer variablen Gebühr, je nach der Menge des verbrauchten Wassers bzw. des abgeführten Abwassers. Die Vermessung erfolgt mit Hilfe von Messgeräten, die durch Polnische Wasserwerke installiert oder genehmigt werden. Wie es jedoch schon heute bekannt ist, ist die Messung des Wassers bis Ende 2020 nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Unternehmer nur die fixe Gebühr zahlen, die anhand des erklärten Wasserverbrauchs festgelegt wird.

Mehr Informationen über die Optimierung der Wasserkosten werden Sie während des Treffens am 16. November 2017 um 11:00 Uhr in Posen bekommen. Die Anmeldung ist auf der Homepage des Treffes möglich.