Neues Wasserrecht – das Treffen in Posen ging zu Ende
November 16, 2017Unser Treffen zum Thema des neuen Wasserrechts ging zu Ende. An dem Ereignis nahmen Unternehmer teil, die über eine eigene Wasserentnahmestelle verfügen. Sie bezahlen nur die feste Gebühr. Sie sind diejenigen, die den kommenden Änderungen entgegentreten müssen.
Mit dem neuen Wasserrecht werden Grundsätze der Erhebung von Gebühren geändert, welche bisher durch die Unternehmen nicht getragen waren. Ab dem 1. Januar 2018 wird ein neues Organ – Polnisches Wasser – einberufen, das die fixe und die variable Gebühr erheben wird. Langfristig wird die variable Gebühr mit Hilfe von Wasserzählern berechnet, die Polnisches Wasser auf eigene Kosten liefern wird. Bis Ende 2020 wird jedoch die Vermessung des gebrauchten Wassers nicht möglich, weil Polnisches Wasser nicht genug Zeit hat, entsprechende Geräte zur Verfügung zu stellen.
Die Unternehmer sollen sich bereits jetzt für das Thema interessieren, um schnellst möglich ihre wasserrechtlichen Genehmigungen zu überprüfen und die Wasserkosten zu optimieren.