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Review

Gewinn in einem Rechtsstreit

März 30, 2022

Wir sind stolz auf den Erfolg unserer Anwaltskanzlei, hinter der ein Team von Fachanwälten aus dem Bereich Prozessrecht und Energierecht steht. Durch die Einleitung geeigneter rechtlicher Schritte konnten wir die Interessen unseres Mandanten wahren und ihn vor einer vom Verkäufer aufgezwungener Strompreiserhöhung schützen.

Das Gericht schloss sich der Auffassung der Kanzlei an und befand die einseitige Preisänderung des Stromversorgers für rechtswidrig, obwohl die Großhandelspreise für Strom erheblich gestiegen sind. Dabei ist nicht nur der Vertragsinhalt zu berücksichtigen, sondern auch das vom Verkäufer formulierte Angebot. Auch das Gericht der zweiten Instanz bestätigte die Argumentation unserer Anwälte und wies die Berufung der Gegenpartei zurück.

Dieser Fall beweist erneut, dass selbst erhebliche Erhöhungen der Marktpreise nicht immer einen Grund für eine Erhöhung der Vertragspreise darstellen. Deshalb ist es so wichtig, alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Stromliefervertrages genau zu prüfen und sicherzustellen, dass sie Bestimmungen zum Schutz unserer Interessen enthalten. Scheinbare Standardklauseln können bei der Beilegung möglicher Streitigkeiten von großer Bedeutung sein.

Seitens der Anwaltskanzlei wurde der Fall von W. Wołoszczak, E. Łuczak und W. Andrzejewski betreut.  Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg.